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26 L 2363/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-01-11, 26 L 2363/21
26 L 2363/21Verwaltungsgericht11.01.2022
1. Die eigentliche Wahl des Beigeordneten entzieht sich im Konkurrentenstreitverfahren der gerichtlichen Kontrolle, weshalb deren Ergebnis auch keiner Begründung bedarf.
Entscheidungsdatum: 2022-01-11
Aktenzeichen: 26 L 2363/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0111.26L2363.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Kammer
Normen: § 123 Abs. 1 VwGO; Art. 33 Abs. 2 GG; § 55 Abs. 5 Satz 1 GO NRW; § 71 Abs. 3 GO NRW; § 50 Abs. 2 GO NRW
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 28.403,67 EUR festgesetzt.
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