Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-27, 21 K 6227/20

21 K 6227/20Verwaltungsgericht27.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 K 6227/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-27

Aktenzeichen: 21 K 6227/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1227.21K6227.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 21. September 2020 verpflichtet, der Klägerin eine weitere intensivmedizinische Behandlungskapazität mit maschineller Beatmung zu genehmigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu vier Fünfteln, der Beklagte zu einem Fünftel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Kostenschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden.

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