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18 K 6789/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-03, 18 K 6789/19
18 K 6789/19Verwaltungsgericht03.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-03
Aktenzeichen: 18 K 6789/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1203.18K6789.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29. Juli 2019 verpflichtet, dem Kläger die Zusage der Refinanzierung der Personalkosten für die Lehrkraft Frau N. nach Engeltgruppe 12 mit Rückwirkung für die Stufenzuordnung ab dem 1. August 2015 und mit Entgeltwirksamkeit ab dem 1. März 2017 zu erteilen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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