Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-02, 27 L 1985/20

27 L 1985/20Verwaltungsgericht02.12.2021

Regest

1. Zur Bestimmtheit einer auf Jugendmedienschutzrecht gestützten Beanstandungs- und Untersagungsverfügung. 2. Unklarheiten, ob die Beanstandung und Untersagung sich nur auf Teile eines Telemedienangebots beziehen - nämlich auf das Angebot, soweit es gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 JMStV a.F. verstoßen hat - oder das Angebot vielmehr insgesamt und vollständig beanstandet und untersagt werden soll, gehen zu Lasten der Behörde.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 27 L 1985/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-02

Aktenzeichen: 27 L 1985/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1202.27L1985.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Kammer

Leitsätze

  1. Zur Bestimmtheit einer auf Jugendmedienschutzrecht gestützten Beanstandungs- und Untersagungsverfügung.

  2. Unklarheiten, ob die Beanstandung und Untersagung sich nur auf Teile eines Telemedienangebots beziehen - nämlich auf das Angebot, soweit es gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 JMStV a.F. verstoßen hat - oder das Angebot vielmehr insgesamt und vollständig beanstandet und untersagt werden soll, gehen zu Lasten der Behörde.

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 5891/20 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. September 2020 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.875,- Euro festgesetzt.

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