projekte
27 L 1985/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-02, 27 L 1985/20
27 L 1985/20Verwaltungsgericht02.12.2021
1. Zur Bestimmtheit einer auf Jugendmedienschutzrecht gestützten Beanstandungs- und Untersagungsverfügung. 2. Unklarheiten, ob die Beanstandung und Untersagung sich nur auf Teile eines Telemedienangebots beziehen - nämlich auf das Angebot, soweit es gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 JMStV a.F. verstoßen hat - oder das Angebot vielmehr insgesamt und vollständig beanstandet und untersagt werden soll, gehen zu Lasten der Behörde.
Entscheidungsdatum: 2021-12-02
Aktenzeichen: 27 L 1985/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1202.27L1985.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Zur Bestimmtheit einer auf Jugendmedienschutzrecht gestützten Beanstandungs- und Untersagungsverfügung.
Unklarheiten, ob die Beanstandung und Untersagung sich nur auf Teile eines Telemedienangebots beziehen - nämlich auf das Angebot, soweit es gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 JMStV a.F. verstoßen hat - oder das Angebot vielmehr insgesamt und vollständig beanstandet und untersagt werden soll, gehen zu Lasten der Behörde.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 5891/20 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. September 2020 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.875,- Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.