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18 L 2031/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-01, 18 L 2031/21
18 L 2031/21Verwaltungsgericht01.12.2021
Eltern sind verpflichtet, für den Schulbesuch ihrer Kinder auch unter den Bedingungen der Coronaschutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Testung) Sorge zu tragen
Entscheidungsdatum: 2021-12-01
Aktenzeichen: 18 L 2031/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1201.18L2031.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW; § 41 Abs. 5 SchulG NRW; Art. 6 GG; § 2 CoronaBetrVO; § 3 CoronaBetrVO
Eltern sind verpflichtet, für den Schulbesuch ihrer Kinder auch unter den Bedingungen der Coronaschutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Testung) Sorge zu tragen
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt
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