Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-12-01, 18 L 2031/21

18 L 2031/21Verwaltungsgericht01.12.2021

Regest

Eltern sind verpflichtet, für den Schulbesuch ihrer Kinder auch unter den Bedingungen der Coronaschutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Testung) Sorge zu tragen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2031/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-01

Aktenzeichen: 18 L 2031/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1201.18L2031.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW; § 41 Abs. 5 SchulG NRW; Art. 6 GG; § 2 CoronaBetrVO; § 3 CoronaBetrVO

Leitsätze

Eltern sind verpflichtet, für den Schulbesuch ihrer Kinder auch unter den Bedingungen der Coronaschutzmaßnahmen (Maskenpflicht, Testung) Sorge zu tragen

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt

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