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18 L 2017/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-29, 18 L 2017/21
18 L 2017/21Verwaltungsgericht29.11.2021
Rechmtmäßigkeit einer Schulbesuchsanordnung und der damit verbundenen Verpflichtung der Eltern, für den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes zu sorgen.
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 18 L 2017/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1129.18L2017.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW; § 41 Abs. 5 SchulG NRW; Art. 6 GG; Art. 7 LVerf NRW
Rechmtmäßigkeit einer Schulbesuchsanordnung und der damit verbundenen Verpflichtung der Eltern, für den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes zu sorgen.
Der Antrag wird einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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