Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-29, 18 L 2017/21

18 L 2017/21Verwaltungsgericht29.11.2021

Regest

Rechmtmäßigkeit einer Schulbesuchsanordnung und der damit verbundenen Verpflichtung der Eltern, für den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes zu sorgen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2017/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-29

Aktenzeichen: 18 L 2017/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1129.18L2017.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW; § 41 Abs. 5 SchulG NRW; Art. 6 GG; Art. 7 LVerf NRW

Leitsätze

Rechmtmäßigkeit einer Schulbesuchsanordnung und der damit verbundenen Verpflichtung der Eltern, für den regelmäßigen Schulbesuch des Kindes zu sorgen.

Tenor

Der Antrag wird einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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