Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-11-12, 21 K 6276/20

21 K 6276/20Verwaltungsgericht12.11.2021

Regest

Zur Genehmigung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmung nach § 21 Abs. 5 KHG; Aufrüstung mit maschineller Beatmungskapazität von bereits bestehenden Intensivbetten nicht ausreichend; ebenso nicht ausreichend nicht als Intensivbetten geführte Intermediate-Care-Betten mit nicht-invasiver maschineller Beatmungskapazität.Zum Nachweis erforderlicher Eintrag in der Datenbank IG.NRW

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 K 6276/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-12

Aktenzeichen: 21 K 6276/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1112.21K6276.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Normen: KHG § 21 Abs 5 S 1; COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz; VwVfG NRW § 39 Abs 1 S 2; VwVfG NRW § 45 Abs 1 Nr 1, Abs 2; DIVI IntensivRegister-VO; PPuGV § 2 Abs 4 S 1

Leitsätze

Zur Genehmigung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmung nach § 21 Abs. 5 KHG; Aufrüstung mit maschineller Beatmungskapazität von bereits bestehenden Intensivbetten nicht ausreichend; ebenso nicht ausreichend nicht als Intensivbetten geführte Intermediate-Care-Betten mit nicht-invasiver maschineller Beatmungskapazität.Zum Nachweis erforderlicher Eintrag in der Datenbank IG.NRW

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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