Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-10-28, 18 K 8302/19

18 K 8302/19Verwaltungsgericht28.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 8302/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-28

Aktenzeichen: 18 K 8302/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1028.18K8302.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 12 Abs. 1 LHundG NRW; § 12 Abs. 2 Satz 3 LHundG NRW; § 2 Abs. 1 LHundG NRW

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

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