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28 K 7550/20.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-10-14, 28 K 7550/20.A
28 K 7550/20.AVerwaltungsgericht14.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-14
Aktenzeichen: 28 K 7550/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1014.28K7550.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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