Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-10-14, 28 K 7550/20.A

28 K 7550/20.AVerwaltungsgericht14.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 28 K 7550/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-14

Aktenzeichen: 28 K 7550/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1014.28K7550.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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