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25 K 2037/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-30, 25 K 2037/21.A
25 K 2037/21.AVerwaltungsgericht30.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 25 K 2037/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0930.25K2037.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. März 2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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