Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-17, 21 L 2012/21

21 L 2012/21Verwaltungsgericht17.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 L 2012/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-17

Aktenzeichen: 21 L 2012/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0917.21L2012.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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