Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-17, 19 K 5203/18

19 K 5203/18Verwaltungsgericht17.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 19 K 5203/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-17

Aktenzeichen: 19 K 5203/18

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0917.19K5203.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 19. Mai 2016 betreffend den Zeitraum 3. November 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der Widerspruchsbescheid vom 28. Mai 2018 werden aufgehoben, soweit damit ein Kostenbeitrag von mehr als 935,00 Euro festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.