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18 K 7536/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-16, 18 K 7536/19
18 K 7536/19Verwaltungsgericht16.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-16
Aktenzeichen: 18 K 7536/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0916.18K7536.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Es wird festgestellt, dass die Auflagen unter Ziffer 2 Satz 3, Ziffer 3, Ziffer 4 und Ziffer 5 des Bescheides des beklagten Landes vom 6. September 2019 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 37,5 Prozent und das beklagte Land zu 62,5 Prozent.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.
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