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2 L 1822/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-14, 2 L 1822/21
2 L 1822/21Verwaltungsgericht14.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-14
Aktenzeichen: 2 L 1822/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0914.2L1822.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 einzustellen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.
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