Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-09-07, 10 L 1150/21

10 L 1150/21Verwaltungsgericht07.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 10 L 1150/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-07

Aktenzeichen: 10 L 1150/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0907.10L1150.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 12.02.2021 gegen die Zuweisungsverfügung der X. Y. AG, vom 26.01.2021 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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