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7 L 937/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-08-31, 7 L 937/21
7 L 937/21Verwaltungsgericht31.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-31
Aktenzeichen: 7 L 937/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0831.7L937.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Klage 7 K 920/21 gegen Ziffer 1 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 12. April 2021 aufschiebende Wirkung hat.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 920/1 gegen Ziffer 6 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 12. April 2021 wird angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
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