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21 L 1606/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-08-18, 21 L 1606/21.A
21 L 1606/21.AVerwaltungsgericht18.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-18
Aktenzeichen: 21 L 1606/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0818.21L1606.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der am 19. Juli 2021 gegen den Bescheid vom 2. Juli 2021 erhobenen Klage wird hinsichtlich der Ziffern 2. bis 4. des angefochtenen Bescheides angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.
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