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18 L 1576/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-08-06, 18 L 1576/21
18 L 1576/21Verwaltungsgericht06.08.2021
Keine Aufnahme in die 5. Klasse einer Gesamtschule bei Kapazitätserschöpfung; Kein Anordnungspruch trotz Fehler des Aufnahmeverfahrens bei mangelnder Kausaltät für den Antragsteller
Entscheidungsdatum: 2021-08-06
Aktenzeichen: 18 L 1576/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0806.18L1576.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 46 Abs. 1 SchulG NRW; § 1 Abs. 2 APO-SI
Keine Aufnahme in die 5. Klasse einer Gesamtschule bei Kapazitätserschöpfung; Kein Anordnungspruch trotz Fehler des Aufnahmeverfahrens bei mangelnder Kausaltät für den Antragsteller
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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