Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-07-30, 5 K 4861/21.A

5 K 4861/21.AVerwaltungsgericht30.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 5 K 4861/21.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-07-30

Aktenzeichen: 5 K 4861/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0730.5K4861.21A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Juni 2021 wird aufgehoben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beteiligten zu je 1/2.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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