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28 K 4301/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-07-22, 28 K 4301/20
28 K 4301/20Verwaltungsgericht22.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-22
Aktenzeichen: 28 K 4301/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0722.28K4301.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Klage als zurückgenommen gilt.
Der Beschluss vom 26. Mai 2021 wird aus Klarstellungsgründen aufgehoben.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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