Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-07-05, 2 L 241/21

2 L 241/21Verwaltungsgericht05.07.2021

Regest

Die Einschätzung der fehlenden gesundheitlichen Eignung der Bewerberin für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die an Migräne ohne Aura leidet, ist im Streitfalle nicht zu beanstanden.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 L 241/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-05

Aktenzeichen: 2 L 241/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0705.2L241.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Die Einschätzung der fehlenden gesundheitlichen Eignung der Bewerberin für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die an Migräne ohne Aura leidet, ist im Streitfalle nicht zu beanstanden.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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