Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-23, 7 K 3388/19

7 K 3388/19Verwaltungsgericht23.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 K 3388/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-23

Aktenzeichen: 7 K 3388/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0623.7K3388.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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