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7 K 3388/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-23, 7 K 3388/19
7 K 3388/19Verwaltungsgericht23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 7 K 3388/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0623.7K3388.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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