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26 K 168/17•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-23, 26 K 168/17
26 K 168/17Verwaltungsgericht23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 26 K 168/17
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0623.26K168.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Der Bescheid des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten vom 9. Dezember 2016 - Gz. 00.0/00-00-00.xx - wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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