Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-14, 8 L 1111/21.A

8 L 1111/21.AVerwaltungsgericht14.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 8 L 1111/21.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-14

Aktenzeichen: 8 L 1111/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0614.8L1111.21A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klage der Antragstellerin mit dem Aktenzeichen 8 K 3528/21.A gegen Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30.04.2021 aufschiebende Wirkung hat.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 3528/21.A gegen Ziffer 2 des vorbenannten Bescheides wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

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