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8 L 1111/21.A•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-14, 8 L 1111/21.A
8 L 1111/21.AVerwaltungsgericht14.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: 8 L 1111/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0614.8L1111.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Klage der Antragstellerin mit dem Aktenzeichen 8 K 3528/21.A gegen Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30.04.2021 aufschiebende Wirkung hat.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 3528/21.A gegen Ziffer 2 des vorbenannten Bescheides wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.
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