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17 K 1667/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-06-08, 17 K 1667/20
17 K 1667/20Verwaltungsgericht08.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 17 K 1667/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0608.17K1667.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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