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6 K 4191/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-05-19, 6 K 4191/18
6 K 4191/18Verwaltungsgericht19.05.2021
Anliegen einer Schule an einer Straße i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO 1. Eine allgemeinbildende Schule liegt i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO "an" einer Straße, wenn typischerweise eine Vielzahl von Schülern das Schulgelände von der Straße aus betritt bzw. beim Verlassen der Schule unmittelbar vom Schulgelände auf die Straße tritt, die auf Tempo 30 herabgesetzt werden soll.2. Auch wenn eine Schule i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO an einer Straße liegt, verlangt § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, dass die Straßenverkehrsbehörde durch Betätigung des Entschließungs- und Auswahlermessens entscheidet, ob, über welche Strecke und auf welcher Fahrbahnseite eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden soll.
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: 6 K 4191/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0519.6K4191.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 45 Abs. 9 S. 1 StVO; § 45 Abs. 9 S. 3 StVO; § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO; § 114 S. 1 VwGO
Anliegen einer Schule an einer Straße i.S.v. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO
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