Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-05-12, 6 L 199/21

6 L 199/21Verwaltungsgericht12.05.2021

Regest

Zur Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers, der Beförderungsaufträge unter Inanspruchnahme des Fahrvermittlers "Uber" übernimmt (hier: bejaht wegen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht und fehlender Bestellung eines Vertreters am Betriebssitz).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 199/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-12

Aktenzeichen: 6 L 199/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0512.6L199.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: PBefG § 25 Abs. 1 Nr. 1; PBefG § 49 Abs. 4; PBefG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BOKraft § 5; VwGO § 80 Abs. 5

Leitsätze

Zur Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers, der Beförderungsaufträge unter Inanspruchnahme des Fahrvermittlers "Uber" übernimmt (hier: bejaht wegen Verstößen gegen die Rückkehrpflicht und fehlender Bestellung eines Vertreters am Betriebssitz).

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 100.000,- Euro festgesetzt.

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