Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-05-10, 18 L 983/21

18 L 983/21Verwaltungsgericht10.05.2021

Regest

Im Einzelfall kein Nachteilsausgleich in Form einer Verlängerung der Prüfungszeit bei einem Schüler mit Asperger Syndrom

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 983/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-10

Aktenzeichen: 18 L 983/21

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0510.18L983.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 2 Abs. 1 PO-Externe-S I; § 6 Abs. 9 APO-S I; Art. 3 GG, Art. 12 GG

Leitsätze

Im Einzelfall kein Nachteilsausgleich in Form einer Verlängerung der Prüfungszeit bei einem Schüler mit Asperger Syndrom

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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