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18 L 983/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-05-10, 18 L 983/21
18 L 983/21Verwaltungsgericht10.05.2021
Im Einzelfall kein Nachteilsausgleich in Form einer Verlängerung der Prüfungszeit bei einem Schüler mit Asperger Syndrom
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 18 L 983/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0510.18L983.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 2 Abs. 1 PO-Externe-S I; § 6 Abs. 9 APO-S I; Art. 3 GG, Art. 12 GG
Im Einzelfall kein Nachteilsausgleich in Form einer Verlängerung der Prüfungszeit bei einem Schüler mit Asperger Syndrom
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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