Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-04-29, 11 K 4846/19

11 K 4846/19Verwaltungsgericht29.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 11 K 4846/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-29

Aktenzeichen: 11 K 4846/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0429.11K4846.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BauGB § 9 Abs 1 Nr 25; BauGB § 31 Abs 2; BauGB § 35

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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