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35 K 7816/19.O•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-04-26, 35 K 7816/19.O
35 K 7816/19.OVerwaltungsgericht26.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-26
Aktenzeichen: 35 K 7816/19.O
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0426.35K7816.19O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer
Der Beklagte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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