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17 K 7316/18•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-03-30, 17 K 7316/18
17 K 7316/18Verwaltungsgericht30.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 17 K 7316/18
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0330.17K7316.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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