Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-03-24, 18 K 6241/18

18 K 6241/18Verwaltungsgericht24.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 6241/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-24

Aktenzeichen: 18 K 6241/18

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0324.18K6241.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 3 VereinsG, § 4 Abs. 4 u. Abs. 5 VereinsG,; § 10 Abs. 2 VereinsG, § 4 VereinsGDV,; 94 StPO, § 98 Abs. 2 StPO, § 110 Abs. 3 StPO

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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