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16 K 6327/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-03-17, 16 K 6327/20
16 K 6327/20Verwaltungsgericht17.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-17
Aktenzeichen: 16 K 6327/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0317.16K6327.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 19. Oktober 2020 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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