Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-03-12, 11 L 2301/20

11 L 2301/20Verwaltungsgericht12.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 11 L 2301/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-12

Aktenzeichen: 11 L 2301/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0312.11L2301.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BauO NRW § 85 Abs. 3

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 6818/20 gegen die Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 00. Oktober 2020 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohungen angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.