Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-02-17, 24 K 4441/17.A

24 K 4441/17.AVerwaltungsgericht17.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 24 K 4441/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-17

Aktenzeichen: 24 K 4441/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0217.24K4441.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffern 4. bis 6. der Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22. Februar 2017 und vom 18. Januar 2019 verpflichtet festzustellen, dass in der Person der Kläger ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG hinsichtlich Venezuelas vorliegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu 3/4, die Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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