Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-01-13, 2 K 990/20

2 K 990/20Verwaltungsgericht13.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 K 990/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-13

Aktenzeichen: 2 K 990/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0113.2K990.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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