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9 K 5691/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-01-11, 9 K 5691/19
9 K 5691/19Verwaltungsgericht11.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-11
Aktenzeichen: 9 K 5691/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0111.9K5691.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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