Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-12-17, 8 K 8185/19

8 K 8185/19Verwaltungsgericht17.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 8 K 8185/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-17

Aktenzeichen: 8 K 8185/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1217.8K8185.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Festsetzungsbescheid vom 18. Oktober 2019 wird insoweit aufzuheben, als eine Abwasserabgabe von mehr als 129.936,10 Euro festgesetzt wurde.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.