Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-12-09, 2 L 774/20

2 L 774/20Verwaltungsgericht09.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 2 L 774/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-09

Aktenzeichen: 2 L 774/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1209.2L774.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 51 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 AufenthG; § 51 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 AufenthG; § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 2242/20 wird angeordnet, soweit sie gegen die unter Ziffer 3 des Bescheides vom 27. März 2020 verfügte Befristungsentscheidung gerichtet ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

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