Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-12-01, 18 L 2278/20

18 L 2278/20Verwaltungsgericht01.12.2020

Regest

Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht trotz vorerkrankter Angehöriger; Für die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Vorerkrankung gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Befreiung von der Maskenpflicht; Vorrang der häuslichen Prävention

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 2278/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-01

Aktenzeichen: 18 L 2278/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1201.18L2278.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 43 Abs. 4 SchulG NRW; § 3 d. 2. Verordnung z. befr. Änderung d. Ausbildungs- u. Prüfungsordnungen; gemäß § 52 SchulG NRW vom 2. Oktober 2020; § 1 CoronaBetrVO

Leitsätze

Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht trotz vorerkrankter Angehöriger; Für die Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Vorerkrankung gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Befreiung von der Maskenpflicht; Vorrang der häuslichen Prävention

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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