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1 K 3260/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-27, 1 K 3260/20
1 K 3260/20Verwaltungsgericht27.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-27
Aktenzeichen: 1 K 3260/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1127.1K3260.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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