Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-25, 29 L 2317/20

29 L 2317/20Verwaltungsgericht25.11.2020

Regest

Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im innerstädtischen Bereich und im Bahnhofsumfeld anordnet.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 2317/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-25

Aktenzeichen: 29 L 2317/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1125.29L2317.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Kammer

Normen: § 28 Abs 1 S 1 IfSG; § 28a Abs 1 Nr 2 IfSG; § 3 Abs 2 S 1 Nr 8 CoronaSchutzVO NRW

Leitsätze

Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im innerstädtischen Bereich und im Bahnhofsumfeld anordnet.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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