Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-24, 38 K 1679/20.BDG

38 K 1679/20.BDGVerwaltungsgericht24.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 38 K 1679/20.BDG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-24

Aktenzeichen: 38 K 1679/20.BDG

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1124.38K1679.20BDG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer

Tenor

Die Disziplinarverfügung der Bundespolizeiinspektion C. vom 00.00.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Bundespolizeidirektion U. vom 00.00.2020 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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