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18 K 6188/19•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-19, 18 K 6188/19
18 K 6188/19Verwaltungsgericht19.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 18 K 6188/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1119.18K6188.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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