Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-11, 16 K 3465/19

16 K 3465/19Verwaltungsgericht11.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 3465/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 16 K 3465/19

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1111.16K3465.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerin zu 1. und 3. bis 8. tragen jeweils 3/22, der Kläger zu 2. 1/22 der Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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