Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-11-03, 21 K 1844/18

21 K 1844/18Verwaltungsgericht03.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 21 K 1844/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-03

Aktenzeichen: 21 K 1844/18

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:1103.21K1844.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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