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1 L 1680/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-09-04, 1 L 1680/20
1 L 1680/20Verwaltungsgericht04.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: 1 L 1680/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0904.1L1680.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es für in der Hauptsache erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu zwei Dritteln und der Antragsgegner zu einem Drittel.
Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
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