Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-31, 40 L 1521/20.PVL

40 L 1521/20.PVLVerwaltungsgericht31.08.2020

Regest

Die Verpflichtung der nachgeordneten Justizbehörden durch Erlass, im Rahmen der Corona-Pandemie keine Mund-Nase-Bedeckung zu verlangen und am Eingang die Personalien der Besucher nicht aufzunehmen, stellt keine Maßnahme des Ministers dar, an der die Hauptpersonalvertretungen zu beteiligen sind.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 40 L 1521/20.PVL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-31

Aktenzeichen: 40 L 1521/20.PVL

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0831.40L1521.20PVL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz

Normen: § 30 LRiStG NRW; § 66 LPVG NRW; § 23 LRiStG NRW

Leitsätze

Die Verpflichtung der nachgeordneten Justizbehörden durch Erlass, im Rahmen der Corona-Pandemie keine Mund-Nase-Bedeckung zu verlangen und am Eingang die Personalien der Besucher nicht aufzunehmen, stellt keine Maßnahme des Ministers dar, an der die Hauptpersonalvertretungen zu beteiligen sind.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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