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3 L 923/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-28, 3 L 923/20
3 L 923/20Verwaltungsgericht28.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-28
Aktenzeichen: 3 L 923/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0828.3L923.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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