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18 L 1608/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-25, 18 L 1608/20
18 L 1608/20Verwaltungsgericht25.08.2020
Rechtswidriger Unterrichtsausschluss nach Verletzung der Maskenpflicht
Entscheidungsdatum: 2020-08-25
Aktenzeichen: 18 L 1608/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0825.18L1608.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 54 SchulG NRW,§ 53 SchulG NRW; § 1 Abs. 3 CoronaBetrVO,§ 1 Abs. 6 CoronaBetrVO; § 80 Abs. 5 VwGO
Rechtswidriger Unterrichtsausschluss nach Verletzung der Maskenpflicht
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den durch das Städtische Gymnasium U. L. verhängten Unterrichtsausschluss vom 12. August 2020 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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