Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2020-08-25, 18 L 1608/20

18 L 1608/20Verwaltungsgericht25.08.2020

Regest

Rechtswidriger Unterrichtsausschluss nach Verletzung der Maskenpflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 1608/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-25

Aktenzeichen: 18 L 1608/20

ECLI: ECLI:DE:VGD:2020:0825.18L1608.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 54 SchulG NRW,§ 53 SchulG NRW; § 1 Abs. 3 CoronaBetrVO,§ 1 Abs. 6 CoronaBetrVO; § 80 Abs. 5 VwGO

Leitsätze

Rechtswidriger Unterrichtsausschluss nach Verletzung der Maskenpflicht

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den durch das Städtische Gymnasium U. L. verhängten Unterrichtsausschluss vom 12. August 2020 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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